Zulassungsverfahren zum VL II und zum Aufstieg nach LVO
Das Zulassungsverfahren zum Verwaltungslehrgang II und zum Ausbildungsaufstieg nach § 20 und zum Qualifizierungsaufstieg nach § 21 der LVO richtet sich an Teilnehmende, die entweder
- die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mit der Note "befriedigend" oder schlechter abgeschlossen haben bzw.
- den Verwaltungslehrgang I mit der Note "befriedigend" oder schlechter abgeschlossen haben oder
- als Beamte den Ausbildungsaufstieg nach § 20 oder den Qualifizierungsaufstieg nach § 21 der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen (LVO) anstreben.
Bei erfolgreichem Bestehen des Zulassungsverfahrens haben die Teilnehmenden die Qualifikation für den Besuch des Verwaltungslehrgangs II, des Qualifizierungsaufstiegs oder des Ausbildungsaufstiegs an der HSPV NRW.
Das Zulassungsverfahren beginnt mit praxisorientiertem, theoretischem Unterricht in Modulform. Im Anschluss erfolgen eine schriftliche Prüfung, ein psychologischer Test und ein Auswahlgespräch.
Die beiden Unterrichtsmodule umfassen zum einen Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht, zum anderen Kommunales Finanzmanagement und Verwaltungsmanagement.
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