Zulassungsverfahren zum VL II und zum Aufstieg nach LVO

Das Zulassungs­verfahren zum Verwaltungs­lehrgang II und zum Aus­bildungs­aufstieg nach § 20 und zum Quali­fizierungs­aufstieg nach § 21 der LVO richtet sich an Teil­nehmende, die entweder

  • die Aus­bildung zur/zum Verwaltungs­fach­angestellten mit der Note "befriedigend" oder schlechter ab­geschlossen haben bzw.
  • den Verwaltungs­lehrgang I mit der Note "befriedigend" oder schlechter ab­geschlossen haben oder
  • als Beamte den Ausbildungs­aufstieg nach § 20 oder den Qualifizierungs­aufstieg nach § 21 der Ver­ordnung über die Lauf­bahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nord­rhein-West­falen (LVO) an­streben.

Bei erfolg­reichem Be­stehen des Zulassungs­verfahrens haben die Teil­nehmenden die Qualifikation für den Besuch des Verwaltungs­lehrgangs II, des Quali­fizierungs­aufstiegs oder des Ausbildungs­aufstiegs an der HSPV NRW.

Das Zulassungs­verfahren beginnt mit praxis­orientiertem, theoretischem Unterricht in Modul­form. Im An­schluss erfolgen eine schriftliche Prüfung, ein psycholo­gischer Test und ein Auswahl­gespräch.

Die beiden Unterrichts­module umfassen zum einen Allgemeines und Besonderes Verwaltungs­recht, zum anderen Kommu­nales Finanz­management und Verwaltungs­management.

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